Infos für Gastgeber
Alles, was Sie als Vermieter wissen müssen
Kurabgabe
Kurabgabe ist von den Gästen eines Ortes in den kurabgabepflichtigen Zeit zu zahlen.
Plön: 01.06. - 15.09.
Bosau: 15.05. - 15.09.
Auch in diesem Jahr hält die Tourist Info Großer Plöner See ein Faltblatt bereit, das alle Informationen rund um die Kurabgabe enthält.
Wir empfehlen allen Vermietern, den Flyer in den Unterkünften auszulegen, damit die Gäste einen Überblik über die Leistungen der Kurabgabe erhalten. Gerne können Sie sich den Flyer bei der Tourist Info Großer Plöner See im Plöner Bahnhof in ausreichender Anzahl abholen.
Plön: 01.06. - 15.09.
Bosau: 15.05. - 15.09.
Auch in diesem Jahr hält die Tourist Info Großer Plöner See ein Faltblatt bereit, das alle Informationen rund um die Kurabgabe enthält.
Wir empfehlen allen Vermietern, den Flyer in den Unterkünften auszulegen, damit die Gäste einen Überblik über die Leistungen der Kurabgabe erhalten. Gerne können Sie sich den Flyer bei der Tourist Info Großer Plöner See im Plöner Bahnhof in ausreichender Anzahl abholen.
Fremdenverkehrsabgabe
gültig für Vermieter in Plön
Fremdenverkehrsabgabepflichtig sind Personen und Unternehmen, die unmittelbar oder mittelbar vom Tourismus profitieren und im Stadtgebiet von Plön der für den Tourismus relevanten Tätigkeit nachgehen.
Privatvermieter (bis 8 Betten) zahlen 13,- € / pro Bett, Hotels und Restaurants 52,- / pro Bett und Hotel garni 34,66 € / pro Bett. Diese Abgabe wird jährlich vom Steueramt der Stadt Plön eingezogen.
Fremdenverkehrsabgabepflichtig sind Personen und Unternehmen, die unmittelbar oder mittelbar vom Tourismus profitieren und im Stadtgebiet von Plön der für den Tourismus relevanten Tätigkeit nachgehen.
Privatvermieter (bis 8 Betten) zahlen 13,- € / pro Bett, Hotels und Restaurants 52,- / pro Bett und Hotel garni 34,66 € / pro Bett. Diese Abgabe wird jährlich vom Steueramt der Stadt Plön eingezogen.
Ausgleichsabgabe
gültig für Vermieter, die sich über die Tourist Info Großer Plöner See vermarkten
Die Ausgleichsabgabe ist das Pendant der Fremdenverkehrsabgabe für "Nicht-Plöner". Da sich viele Vermieter auch außerhalb des Stadtgebietes von Plön, z.B. aus den Gemeinden Grebin, Rathjensdorf oder Niederkleveez, über die Tourist Info Großer Plöner See vermarkten (Gastgeberverzeichnis, Zimmervermittlung) und somit von den touristischen Strukturen profitieren, zahlen diese Anbieter die Ausgleichsabgabe in Höhe der Fremdenverkehrsabgabe, also Privatvermieter (bis 8 Betten) 13,- € / pro Bett, Hotels und Restaurants 52,- / pro Bett und Hotel garni 34,66 € / pro Bett.
Die Ausgleichsabgabe ist das Pendant der Fremdenverkehrsabgabe für "Nicht-Plöner". Da sich viele Vermieter auch außerhalb des Stadtgebietes von Plön, z.B. aus den Gemeinden Grebin, Rathjensdorf oder Niederkleveez, über die Tourist Info Großer Plöner See vermarkten (Gastgeberverzeichnis, Zimmervermittlung) und somit von den touristischen Strukturen profitieren, zahlen diese Anbieter die Ausgleichsabgabe in Höhe der Fremdenverkehrsabgabe, also Privatvermieter (bis 8 Betten) 13,- € / pro Bett, Hotels und Restaurants 52,- / pro Bett und Hotel garni 34,66 € / pro Bett.
Corporate Design der Region Großer Plöner See
Anbei der Style Guide für die Region Großer Plöner See.


