Aktiv auf dem See
Weitere Informationen
- Tauchen im Großen Plöner See
- Regeln zum Befahren der Seen im Bereich des Großen Plöner Sees und der Plöner Stadtseen
Tauchen im Großen Plöner See
Ein Tauchrevier mit 650 Hektar Fläche mit einer mittleren Sichttiefe von 12 Metern und Tauchtiefen bis zu 58 Metern lassen das Taucherherz höher schlagen.
Zu beachten ist, dass der Einsteig nur an bestimmten Einstiegsstellen erlaubt ist, zudem muss vor jeden Tauchgang der Fischereiausübungsberechtigte informiert werden.
Im folgenden finden Sie eine Übersicht der zum Tauchen freigegebenen Bereiche und die entsprechenden Informationsstellen.
Großer Plöner See - Bereich Plöner Stadtbucht
- Größe: 650 Hektar
- mittlere Sichttiefe: 12,4 Meter
- größte Tiefe: 58 Meter
- Einstiegsstelle: Fischereigelände Reese
Genehmigung zum Tauchen haben Mitglieder eines Tauchvereins, der wiederum Mitglied des Tauchsport Landesverbandes Schleswig-Holsteins ist. Der Tauchgang muss angemeldet werden bei: Fischereigehöft Plön, Eutiner Straße 8, 24306 Plön, Tel. 0 45 22/ 62 36 (Ansprechpartner: Fischwirtschaftsmeister Gunnar Reese). Tauchausweise müssen deutlich sichtbar im Auto ausgelegt sein!
Großer Plöner See - Bereich Bosau
- Größe: 60 Hektar
- mittlere Sichttiefe: 12,4 Meter
- größte Tiefe: 58 Meter
- Einstiegsstelle: bisherige Einstiegsstelle für Taucher an der Badestelle
Genehmigung zum Tauchen haben Mitglieder eines Tauchvereins, der wiederum Mitglied des Tauchsport Landesverbandes Schleswig-Holsteins ist. Der Tauchgang muss angemeldet werden bei: Jan Brumshagen, Eutiner Straße 15, 23715 Bosau, Te. 0 45 27/ 10 27. Tauchausweise müssen deutlich sichtbar im Auto ausgelegt sein!
Regeln zum Befahren der Seen im Bereich des Großen Plöner Sees und der Plöner Stadtseen
Großer Plöner See
- Befahren des Sees mit Segel-, Ruder-, Paddel- und Tretbootfahren ist erlaubnisfrei gestattet
- Befahren des Sees mit privaten Motorbooten (auch Elektromotor) ist nicht gestattet
Weitere Seen im Plöner Stadtgebiet (außer Schöhsee und Trammer See)
- Befahren des Sees mit Segel-, Ruder-, Paddel- und Tretbootfahren ist erlaubnisfrei gestattet
- Befahren des Sees mit privaten Motorbooten (auch Elektromotor) ist nicht gestattet
Schöhsee
- Befahren mit Ruder- udn Paddelbooten sowie Kanu nur nach vorheriger Anmeldung beim 1. Kieler Angelclub gebührenfrei gestattet
- Schlauch-, Segel- und Motorboote sind nicht zugelassen
- Anmeldung ist nicht erforderlich, wenn sich das Befahren des Sees auf die engeren Bereiche der beiden größeren Badestellen des Schöhsees beschränkt
Trammer See
- Befahren nur gestattet für Anlieger und deren Gäste mit Genehmigung des Eigentümers


